ärztlich- tiefenpsychologische Psychotherapie bei
Depressionen
Angst- und Panikstörung
Anpassungsstörung
psychosomatischen Symptomen
Schlafstörungen
Zwangsstörungen
Persönlichkeitsstörungen
Zu Beginn erfolgt in psychotherapeutischen Sprechstunden eine orientierende Erstberatung. Die Vermittlung der Termine läuft meist über die TSS der KV-Sachsen oder eine persönliche Terminvereinbarung mit dem Therapeuten.
In probatorischen Sitzungen wird weiter überprüft, ob eine krankheitswertige und behandlungsbedürftige psychische Symptomatik vorliegt. Hier werden auch organisatorische Dinge wie Sitzungshäufigkeit, Therapiedauer, Therapieform, Ausfallhonorar- und Krankenkassen- Beantragungen geklärt. Wichtig ist zudem, ob die Chemie zwischen Patient und Therapeut stimmt. In einigen Fällen kann es notwendig sein, ein Medikament oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verordnen oder eine fachärztliche Mitbehandlung zu empfehlen. Unter Umständen ist auch eine weiterführende Diagnostik oder eine teilstationäre bzw. stationäre Behandlung oder Rehabilitation zu veranlassen.