Unbewusste Spannungen sind oft dafür verantwortlich, dass belastende psychische Symptome entstehen. In der tiefenpsychologischen Psychotherapie geht es darum, unbewusste Aspekte zu beleuchten um eine neue Bewertung von Lebensumständen und Konflikten zu ermöglichen.
Mit den psychotherapeutischen Sprechstunden existiert seit 2017 ein Instrument zur kurzfristigen Orientierung für Patienten. Jeder zugelassene Psychotherapeut ist mittlerweile verpflichtet eine gewisse Anzahl dieser Sprechstunden anzubieten, auch wenn er eigentlich keine freien Plätze für eine Therapie hat. Der Zugang läuft meist über die TSS der KV-Sachsen.
Nach gemeinsamer Terminvereinbarung wird in den probatorischen Sitzungen überprüft, ob eine krankheitswertige und behandlungsbedürftige psychische Problematik vorliegt. Hier werden auch organisatorische Dinge, wie Sitzungshäufigkeit, Therapiedauer, Therapieform und Krankenkassen- Beantragungen geklärt. Wichtig ist zudem, ob die Chemie zwischen Patient und Therapeut stimmt.
In einigen Fällen kann es notwendig sein ein Medikament oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verordnen oder eine fachärztliche Mitbehandlung zu empfehlen. Unter Umständen ist auch eine weiterführende Diagnostik oder eine teilstationäre bzw. stationäre Behandlung oder Rehabilitation zu veranlassen.